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FSK - Freiwillige-Selbst-Kontrolle

 Der dauernde Ärger mit der Altersfreigabe ( FSK )

Die bundesdeutsche FSK vergibt folgende Freigaben:

  "o.A." - "ohne Alter", sprich: theoretisch von Geburt an freigegeben
  "ab 6 Jahre"
  "ab 12 Jahre" (auch freigegeben für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten*)
  "ab 16 Jahre"
  "ab 18 Jahre"
Jetzt kann es sein, dass ein Film "ab 12 Jahre" noch um 20:00 oder 23:00 Uhr läuft. Dann müssen 12jährige dennoch draußen bleiben, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Hier greift   das Jugendschutzgesetz, das überall bei uns aushängt. Danach dürfen Jugendliche unter 16 nach 22:00 Uhr und   Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr nicht mehr ohne Begleitung im Kino sein. Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen wir ggf. eine Enttäuschung bereiten muss.
Bitte richten Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.

  *Es handelt sich hierbei um ein so genanntes "Elternprivileg", das seit dem 01. April 2003 im Rahmen des
  überarbeiteten Jugendschutzgesetztes in Kraft getreten ist. Kinder ab 6 Jahren dürfen demnach mit einer
  "personensorgeberechtigten" Begleitung auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind.
 
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