Der seit 1956 verliehene Kurzfilmpreis ist ein wesentlicher Bestandteil
der kulturellen Filmförderung des Bundes.
Der Deutsche Kurzfilmpreis in Silber und Gold wird in zwei Längenkategorien (Filme mit einer Vorführdauer bis 7 Minuten einerseits und von 7 bis 15 Minuten andererseits) verliehen.
Diese Gestaltung des Deutschen Kurzfilmpreises soll Anreize zur Produktion und Einreichung von kinotauglichen Kurzfilmen geben. Eine vor der Preisverleihung liegende Kinoauswertung des Kurzfilms ist nicht erforderlich. 
Der Kurzfilm kann auch ausgezeichnet werden, wenn er vor der Preisverleihung bereits im Fernsehen ausgestrahlt worden ist. Die Prämie kann alternativ zur Herstellung eines neuen Kurzfilms auch für einen Film mit künstlerischem Rang oder für die Projektvorbereitung verwendet werden.
Der Deutsche Kurzfilmpreis kann in vier Kategorien verliehen werden. Außerdem kann ein Sonderpreis vergeben werden. Insgesamt stehen Prämien in Höhe von 215.000 Euro zur Verfügung.
Die Auswahl der Filme erfolgt in den Kategorien:
- Spielfilme mit einer Laufzeit bis 7 Minuten
- Spielfilme mit einer Laufzeit von mehr als 7 bis 30 Minuten
- Dokumentarfilme bis 30 Minuten
- Animations- / Experimentalfilme bis 30 Minuten.
Vergeben werden können in den Bereichen
- Spielfilme insgesamt 6 Nominierungen, davon in beiden Kategorien jeweils ein Filmpreis in Gold,
- Dokumentarfilme insgesamt 2 Nominierungen, davon ein Filmpreis in Gold,
- Animations- / Experimentalfilme insgesamt 2 Nominierungen, davon ein Filmpreis in Gold.
Die Nominierungen sind mit jeweils 15.000 Euro dotiert. Die Nominierungsprämie wird auf den Kurzfilmpreis in Gold angerechnet. Der Kurzfilmpreis in Gold ist mit einer Prämie in Höhe von 30.000 Euro verbunden.
Der fakultative Sonderpreis, der für einen herausragenden Film mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten vergeben werden kann, ist mit 20.000 Euro dotiert.
Die Prämie muss für die Herstellung eines neuen Films oder die Projektvorbereitung verwendet werden.
Die Entscheidung über die Auszeichnungen trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien auf Vorschlag des Auswahlausschusses für Filmförderung.
|